Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Taurus Europe GmbH, Herseler Str. 31, 50389 Wesseling, vertreten durch ihre Geschäftsführer: Herr Mark Coplin und Herr Arun Rahul Garg (im Folgenden: Taurus Europe GmbH genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen. Kunden können nur Unternehmer sein.

c) Registrierung
Um Waren zu bestellen, ist es zunächst erforderlich einen Kundenaccount anzulegen. Hierbei werden die zur Leistungserbringung durch die Taurus Europe GmbH erforderlichen Daten (inkl. Gewerbeschein) in ein Registrierungsformular im Onlineshop eingegeben. Diese Eingabe stellt einen verbindlichen Antrag des Kunden dar. Dieses Registrierungsformular ist ausgefüllt und mit entsprechenden Nachweisen über die Gewerblichkeit des Kunden unterschrieben an Taurus Europe GmbH zu senden. Der Kunde erhält hierauf eine Bestätigungsmail der Taurus Europe GmbH über Annahme oder Ablehnung des Angebots. Bei Annahme des Angebots erhält der Kunde eine E-Mail mit den für einen Login erforderlichen Angaben. Erst wenn der Kunde sich erstmals mit diesen Angaben auf der Website von Taurus Europe GmbH einloggt, ist die Registrierung abgeschlossen. Das Passwort, welches dem Kunden den Zugang zum persönlichen Bereich ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Kunde trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern. Ein Kundenaccount kann nicht auf anderer Nutzer/ Kunden oder sonstige Dritte übertragen werden.

d) Vertragsschluss
Die Darstellung des Sortiments durch Taurus Europe GmbH ist freibleibend und unverbindlich. Der Kunden kann bei Taurus Europe GmbH entweder Über die Website oder den Onlineshop sowie per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch Waren bestellen. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Taurus Europe GmbH wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen, soweit diese über den Onlineshop abgegeben wurde. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Taurus Europe GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch Zusendung der Ware verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen die Taurus Europe GmbH und dem Kunden zustande.


§ 2 Lieferung

a) Teillieferungen
Die Taurus Europe GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Taurus Europe GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Taurus Europe GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Taurus Europe GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

c) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Taurus Europe GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Taurus Europe GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

d) Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.

e) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die Taurus Europe GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Das gilt nicht für den Fall, dass der Besteller durch die Nichtannahme der Ware sein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt.

f) Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch die Taurus Europe GmbH innerhalb von 5 Tagen. Der Fristbeginn für die Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauf folgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Überschreitet Taurus Europe GmbH einen vereinbarten Liefertermin um mehr als einen Monat, so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, soweit Taurus Europe GmbH die Lieferverzögerung zu vertreten hat. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.

g) Leistungsraum
Die Taurus Europe GmbH liefert nur innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Niederlande.


§ 3 Zahlung

a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer ab Lager Wesseling und sind bei Lieferung fällig. Hinzu kommen noch die Kosten für Verpackung (soweit von der Standardverpackung abgewichen werden muss) und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von Taurus Europe GmbH in Wesseling vereinbart wird. 
Die Lieferung erfolgt per Vorauskasse oder Nachnahme. Nach Durchführung einer Bonitätsprüfung durch die Taurus Europe GmbH wird auch Lieferung auf Rechnung gewährt.

b) Versandkosten
Die Versandkosten innerhalb Deutschlands betragen 6,00 € netto pro Paket und 60,00 € netto pro Palette.
Innerhalb der Niederlande erfolgt der Versand pro Paket für 12,00 € netto und 75,00 € netto pro Palette. Der Versand nach Österreich beträgt pro Paket 12,00 € netto und 99,00 € netto pro Palette.

c) Nachnahmegebühr
Die Nachnahmegebühr beträgt in Deutschland 6,00 € netto.
In den Niederlanden und in Österreich beträgt die Nachnahmegebühr 1 % vom Warenwert, mindestens jedoch aber 16,50 € zuzüglich Umsatzsteuer.

d) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der Taurus Europe GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Taurus Europe GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Taurus Europe GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

e) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen. Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Kunden berechtigen die Taurus Europe GmbH ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Tilgung sämtlicher bestehender Verbindlichkeiten des Kunden auszuüben und im Falle fruchtloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

f) SEPA-Zahlungen und Pre-Notification
Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilt der Kunde der Taurus Europe GmbH ein entsprechendes Mandant (SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kundes, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch der Taurus Europe GmbH verursacht wurde.

g) Abtretung
Taurus Europe GmbH ist berechtigt Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte anzutreten. In diesen Fällen ist ausschließlich und mit schuldbefreiender Wirkung an den Abtretungsempfänger zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Bankverbindungen der BNP Paribas Factor GmbH, Willstätterstraße 15, 40549 Düsseldorf zu leisten, an die die Taurus Europe GmbH ihre gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen abge­treten hat. Auch das Vorbehaltseigentum hat die Taurus Europe GmbH auf die BNP Paribas Factor GmbH übertragen.


§ 4  Eigentumsvorbehalt

a) Allgemein
Sofern der Kunde Unternehmer ist, bleiben die von der Taurus Europe GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Taurus Europe GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an die Taurus Europe GmbH ab.

b) Weiterveräußerung
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die Taurus Europe GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Taurus Europe GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Taurus Europe GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

c) Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für die Taurus Europe GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der Taurus Europe GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die Taurus Europe GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der Taurus Europe GmbH zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der Taurus Europe GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Taurus Europe GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunde tritt der Kunde auch solche Forderungen an die Taurus Europe GmbH ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die Taurus Europe GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

d) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Auftraggeber der Taurus Europe GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den der Taurus Europe GmbH entstandenen Ausfall.

e) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist die Taurus Europe GmbH berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die Taurus Europe GmbH erklärt dies ausdrücklich schriftlich.

f) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 20 Prozent, ist die Taurus Europe GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Taurus Europe GmbH.


§ 5 Patent- und Urheberrechte

An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Hardware und ähnlichen Unterlagen behält sich die Taurus Europe GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne deren schriftliche Einwilligung dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf Verlangen sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen sofort an die Taurus Europe GmbH zurückzugeben. Dies gilt insbesondere bei Vertragsstörungen aller Art. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann die Taurus Europe GmbH nicht haftbar gemacht werden.


§ 6 Garantie der Waren

Die Taurus Europe GmbH gibt keine Garantien für Waren ab, die im Onlineshop erworben wurden. Die Garantie läuft ausschließlich über den Hersteller der Produkte.


§ 7 Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Im Falle eines Mangels leistet die Taurus Europe GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Im Falle der Nachbesserung tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfristen ein.

b) Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache geht bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person oder wenn die Sache das Lager von Taurus Europe GmbH zwecks Versendung verlassen hat, auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Taurus Europe GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

c) Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt.

d) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

e) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die Taurus Europe GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

f) Rügeobliegenheit
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Regelung des § 377 HGB bleibt hiervon unberührt.

g) unberechtigte Mängelrüge
Im Falle unberechtigter Reklamationen ist die Taurus Europe GmbH berechtigt eine Testpauschale in Höhe von 25 EUR zu erheben. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Taurus Europe GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


§ 8 Haftung

a) Haftungsausschluss
Die Taurus Europe GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten haftet die Taurus Europe GmbH nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist oder bei zugesicherten Eigenschaften. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.


§ 9 Exportkontrolle

Sämtliche von Taurus Europe GmbH gelieferte Waren sind zur Benutzung und zum Verbleib im vertragsgemäß vereinbartem Lieferland bestimmt. Die Ausfuhr dieser Güter – einzeln oder in systemintegrierter Form – ist im Zweifel ausfuhrgenehmigungspflichtig, auch wenn hierauf durch die Taurus Europe GmbH nicht gesondert hingewiesen wird. Der Kunde muss sich über die einschlägigen Vorschriften selbstständig erkundigen. Es obliegt dem Kunden in eigener Verantwortung notwendige Genehmigungen und Exportdokumente selbständig einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Taurus Europe GmbH zur Einhaltung sämtlicher Exportkontrollbestimmungen und wird selbst sämtliche weiteren Empfänger betreffender Güter in gleicher Weise verpflichten. Der Kunde haftet für alle Schäden und Folgen, die der Taurus Europe GmbH aus der Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.


§ 10 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag und als Erfüllungsort wird der Geschäftssitz von der Taurus Europe GmbH in Wesseling vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Übertragung durch den Kunden
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Taurus Europe GmbH.

d) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand: September 2014

> AGB downloaden <

Zuletzt angesehen